Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




3116 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe sind für die Überwachung der Einhaltung von behördlichen Vorschriften im Rahmen von Bauprojekten verantwortlich. Außerdem beurteilen und bewerten sie den Zustand von Bauwerken und verfassen Gutachten darüber.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bauobjekte unter anderem auf Einhaltung des genehmigten Bauantrages und der vorgegebenen Bauvorschriften überprüfen 


Einhaltung der Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz-, Brandschutzvorschriften auf Baustellen überwachen 


Bauabnahmen durchführen, wie z. B. Rohbau- und Schlussabnahmen, und diese dokumentieren 


Materialien auf fachgerechte Verwendung und Bauleistungen auf fachgerechte Ausführung beurteilen 


Gebäude auf Schadstoffbelastung untersuchen, z. B. auf Schimmelpilzbefall, elektromagnetische Felder, giftige Holzschutzmittel oder Innenraumallergene 


Gutachten, wie z. B. Gerichts-, Schieds- und Privatgutachten, bauphysikalische oder baubiologische Gutachten erstellen 


technische Erkenntnisse, z. B. bei Gerichtsprozessen, erläutern, bauphysikalische Erkenntnisse in technische Anwendungen umsetzen 


Behörden, Hausbesitzer/innen, Bauherren und Architekten beraten, z. B. über optimalen Energieeinsatz oder Wohnraumgesundheit
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


31163 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen – komplexe Spezialistentätigkeiten


31164 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


6131 Berufe in der Immobilienvermarktung und -verwaltung
SchlüsselTitel
6131Berufe in der Immobilienvermarktung und -verwaltung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Bausachverständige und Baukontrolleure

4Berufsuntergruppe

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