Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




3219 Aufsichtskräfte - Hochbau

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Hochbau. Sie sind vor allem für die Organisation, Koordination und Überwachung von Bauarbeiten und Baustellen verantwortlich.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, Lieferanten und den Baubehörden koordinieren
● Materialdisposition verantworten, z.B. die Deckung des Materialbedarfs sicherstellen
● Arbeitsaufträge an Mitarbeiter/innen vergeben und sie fachlich anleiten
● Ausführungsarbeiten hinsichtlich der Arbeitsqualität und der Einhaltung von Terminen überwachen
● Einhaltung von Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sicherstellen
● Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
32193 Aufsichtskräfte – Hochbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
SchlüsselTitel
3119Aufsichts- und Führungskräfte - Bauplanung und -überwachung, Architektur
3339Aufsichtskräfte - Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Hochbau

4Berufsuntergruppe

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