Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




322 Tiefbau

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Ausführung, Planung, Steuerung und Qualitätskontrolle von Baumaßnahmen im Bereich des Tiefbaus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Bauarbeiten ausführen, z.B. Schachtarbeiten durchführen, Straßen instand setzen, Gleise austauschen, Wasserbauwerke errichten
● Bauwerke bzw. Tiefbauanlagen entwerfen, planen und berechnen, Detail- und Ausführungspläne sowie ggf. Modelle anfertigen
● Proben von verwendeten Materialien und Böden nehmen und analysieren
● Baustellen und Bauabläufe leiten, kontrollieren und steuern, Bauausführung auf Termine, Kosten und Qualität kontrollieren, Angebote und Bauabrechnungen erstellen
● Abnahme der Baumaßnahmen veranlassen bzw. durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
3220 Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung)
3221 Pflasterer/Pflasterinnen und Steinsetzer/innen
3222 Berufe im Straßen- und Asphaltbau
3223 Berufe im Gleisbau
3224 Berufe im Brunnenbau
3225 Berufe im Kanal- und Tunnelbau
3226 Berufe im Kultur- und Wasserbau
3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
211 Berg-, Tagebau und Sprengtechnik
311 Bauplanung und -überwachung, Architektur
525 Bau- und Transportgeräteführung
SchlüsselTitel
211Berg-, Tagebau und Sprengtechnik
311Bauplanung und -überwachung, Architektur
343Ver- und Entsorgung

Gegenüberstellung

Keine Daten gefunden
 

Stichwörter

Keine Daten gefunden

Kurztitel

Tiefbau

3Berufsgruppe

Zur Standardansicht wechseln Standardansicht