Inhalt:
Angehörige dieser Berufe planen Gleisbaumaßnahmen und errichten, erneuern und unterhalten Gleisanlagen. Sie führen an Gleisen Kontrollen auf Verschleiß und Risse durch, verlegen und erneuern Gleise und bauen Bahndämme und Entwässerungsanlagen. Außerdem führen sie technische Untersuchungen und Messungen zur Stabilität, Haltbarkeit und Verwendung von Gleisanlagen durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Bauvorhaben von Gleisanlagen entwickeln und entwerfen
Grob- und Detailplanung zur Ausführung erstellen, dabei verkehrsrechtliche Vorgaben und Bestimmungen sowie Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigen
Material- und Maschineneinsatz kalkulieren und koordinieren
Baumaßnahme durchführen, dafür z. B. Baumaschinen und -geräte für die Ausführung von Gleisbauarbeiten bedienen und führen
Entwässerungsanlagen und Bahndämme herstellen, profilieren und instand halten
Untergrund für den Gleisbau vorbereiten, Gleisbett durch Einbringen von Schotter herstellen
Schienen und Weichen auf Risse und Verschleiß prüfen und ggf. austauschen
Qualität der ausgeführten Arbeiten durch Sichtkontrolle und mittels Messungen prüfen, Messfahrzeuge und Messgeräte einsetzen, z. B. zur Kontrolle der Spurweite
neue Mess- und Kontrollmethoden erarbeiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
32232 Berufe im Gleisbau – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
32233 Berufe im Gleisbau – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen