Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




3223 Berufe im Gleisbau

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe planen Gleisbaumaßnahmen und errichten, erneuern und unterhalten Gleisanlagen. Sie führen an Gleisen Kontrollen auf Verschleiß und Risse durch, verlegen und erneuern Gleise und bauen Bahndämme und Entwässerungsanlagen. Außerdem führen sie technische Untersuchungen und Messungen zur Stabilität, Haltbarkeit und Verwendung von Gleisanlagen durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bauvorhaben von Gleisanlagen entwickeln und entwerfen 


Grob- und Detailplanung zur Ausführung erstellen, dabei verkehrsrechtliche Vorgaben und Bestimmungen sowie Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigen 


Material- und Maschineneinsatz kalkulieren und koordinieren 


Baumaßnahme durchführen, dafür z. B. Baumaschinen und -geräte für die Ausführung von Gleisbauarbeiten bedienen und führen 


Entwässerungsanlagen und Bahndämme herstellen, profilieren und instand halten 


Untergrund für den Gleisbau vorbereiten, Gleisbett durch Einbringen von Schotter herstellen 


Schienen und Weichen auf Risse und Verschleiß prüfen und ggf. austauschen 


Qualität der ausgeführten Arbeiten durch Sichtkontrolle und mittels Messungen prüfen, Messfahrzeuge und Messgeräte einsetzen, z. B. zur Kontrolle der Spurweite 


neue Mess- und Kontrollmethoden erarbeiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


32232 Berufe im Gleisbau – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


32233 Berufe im Gleisbau – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen
SchlüsselTitel
5252Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen

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Berufe im Gleisbau

4Berufsuntergruppe

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