Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




3229 Aufsichtskräfte - Tiefbau

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau. Sie steuern und überwachen Baumaß-nahmen oder den Unterhalt bestehender Anlagen des Tiefbaus. Sie teilen das Personal ein, kalkulieren Kosten und sind für deren Einhaltung und die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren 
● Vermessungen und Absteckarbeiten, z.B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen 
● in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen 
● Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitar-beiter/innen planen und organisieren 
● Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen 
● Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungs-bereich gewährleisten
● Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
32293 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg-, Tagebau und Sprengtechnik
3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
SchlüsselTitel
2119Aufsichts- und Führungskräfte - Berg- und Tagebau und Sprengtechnik
2129Aufsichtskräfte - Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung
3119Aufsichts- und Führungskräfte - Bauplanung und -überwachung, Architektur

Gegenüberstellung

Keine Daten gefunden
 

Stichwörter

Keine Daten gefunden

Kurztitel

Aufsicht - Tiefbau

4Berufsuntergruppe

Zur Standardansicht wechseln Standardansicht