Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau. Sie steuern und überwachen Baumaß-nahmen oder den Unterhalt bestehender Anlagen des Tiefbaus. Sie teilen das Personal ein, kalkulieren Kosten und sind für deren Einhaltung und die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren
Vermessungen und Absteckarbeiten, z. B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen
in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen
Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitarbeiter/innen planen und organisieren
Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen
Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich gewährleisten
Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
32293 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik
3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung