Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau. Sie steuern und überwachen Baumaß-nahmen oder den Unterhalt bestehender Anlagen des Tiefbaus. Sie teilen das Personal ein, kalkulieren Kosten und sind für deren Einhaltung und die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren  


Vermessungen und Absteckarbeiten, z. B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen  


in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen  


Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitarbeiter/innen planen und organisieren  


Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen  


Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich gewährleisten 


Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


32293 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:


2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik


3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur


5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
SchlüsselTitel
2119Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik
3119Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
5259Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht - Tiefbau

4Berufsuntergruppe

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