Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie erledigen organisatorische und planerische Aufgaben, kontrollieren auf Baustellen die fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten und leiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Zudem übernehmen sie Aufgaben bei Unterhalt, Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Tiefbauanlagen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren
● Vermessungen und Absteckarbeiten, z.B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen
● in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen
● Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitar-beiter/innen planen und organisieren
● Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen
● Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungs-bereich gewährleisten
● Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Tiefbaupolier/in
Straßenbauermeister/in
Wasserbaumeister/in
Industriemeister/in – Gleisbau
Brunnenbauermeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Bautechniker/in – Tiefbau (32203)
Techniker/in – Gleisbautechnik (32233)
Bohrtechniker/in (21113)
Bautechniker/in – Baubetrieb (31103)
Industriemeister/in – Rohrleitungsbau (34393)
Baumaschinenmeister/in (52593)
Brunnenbautechniker/in (32243)