Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sportgeräten und -ausrüstungen sowie von Geräten und Ausrüstungen für Freiluft- und Hallenspiele aus beliebigem Material: ● harte, weiche und aufblasbare Bälle ● Schläger aller Art ● Skier, Bindungen und Stöcke ● Skischuhe ● Renn- und Rodelschlitten ● Segelbrettern und Surfbrettern ● Geräte und Ausrüstungen für die Sportfischerei einschließlich Handnetzen ● Geräte und Ausrüstungen für Jagd, Bergsteigerei usw. ● Sporthandschuhe und Sportkopfbedeckungen aus Leder ● Schwimmbecken, Planschbecken usw. ● Schlittschuhe, Rollschuhe usw. ● Bogen und Armbrüste ● Geräte und Ausrüstungen für Turnhallen, Fitness-Studios sowie Leicht- und Schwerathletik
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Bootssegeln (s. 13.92.0) – Herstellung von Sportkleidung (s. 14.19.0) – Herstellung von Sattlerwaren (s. 15.12.0) – Herstellung von Reit- und anderen Peitschen (s. 15.12.0) – Herstellung von Sportschuhen (s. 15.20.0) – Herstellung von Sportwaffen und -munition (s. 25.40.0) – Herstellung von Gewichten aus Metall für Gewichtheben (s. 25.99.3) – Herstellung von Sportfahrzeugen außer Rodelschlitten und dergleichen (s. Abteilungen 29 und 30) – Boots- und Yachtbau (s. 30.12.0) – Herstellung von Billardtischen (s. 32.40.0) – Herstellung von Ohr- und Nasenstöpseln (z. B. zum Schutz beim Schwimmen, gegen Lärm) sowie von Sporthelmen (s. 32.99.0) – Reparatur von Sportgeräten (s. 95.29.0)
H.v.Sportgeräten
Herstellung von Sportgeräten