Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




3319 Aufsichtskräfte - Bodenverlegung

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben bei der Herstellung, Sanierung und Instandsetzung von Fliesen-, Platten-, Estrich- und Terrazzo- sowie Parkettböden. Sie beraten Auftraggeber und koordinieren die Zusammenarbeit mit weiteren Gewerken.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Bauzeichnungen für die geplanten Estrich- oder Bodenverlegearbeiten anfertigen, Berechnungen zu Wärme- und Schallschutz erstellen
● den Bauablauf inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern
● Material- und Personalbedarf kalkulieren, Material, Geräte und Maschinen disponieren
● Kunden und Kundinnen beraten, mit Lieferanten verhandeln, Termine mit anderen Gewerken koordinieren
● fachlich anleiten
● Ausführung der Arbeiten vor Ort auf Qualität, Einhaltung der kalkulierten Kosten und Termine kontrollieren
● Einhaltung von Schutzvorschriften, z.B. zum Arbeitsschutz, durchsetzen
● Schulung und Weiterbildung sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
33193 Aufsichtskräfte – Bodenverlegung
Nicht einzubeziehende Positionen:
3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
9329 Aufsichtskräfte – Innenarchitektur, visuelles Marketing, Raumausstattung
SchlüsselTitel
3339Aufsichtskräfte - Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
9329Aufsichtskräfte - Innenarchitektur, visuelles Marketing, Raumausstattung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht - Bodenverlegung

4Berufsuntergruppe

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