Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




3419 Aufsichtskräfte - Gebäudetechnik

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Gebäudetechnik. Sie sind dafür verantwortlich, dass betriebs- und gebäudetechnische Einrichtungen gewartet, repariert und optimiert werden.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Wartung von Geräten, Maschinen, Anlagen und Installationen sicherstellen, gegebenenfalls Instandsetzung, Umrüstung und Umbau veranlassen, anspruchsvolle Arbeiten selbst durchführen
● Mitarbeiter/innen fachlich anleiten und Aufgaben verteilen
● Konzepte für die Instandhaltung der betreuten Anlagen entwickeln, verbessern und einführen
● technische Weiterentwicklungen umsetzen sowie Neuankäufe organisieren
● benötigtes Material, Bau- und Ersatzteile disponieren, den Einsatz planen und die Erhaltung der Betriebs-bereitschaft gewährleisten, dabei Kostenpläne und -entwicklung überwachen
● Arbeitsprozesse optimieren bzw. Optimierungsvorschläge ausarbeiten
● die wirtschaftliche Energieversorgung der betreuten Gebäudetechnik sicherstellen
● Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
34193 Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
2639 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik
3429 Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
SchlüsselTitel
3429Aufsichtskräfte - Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
3439Aufsichtskräfte - Ver- und Entsorgung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht - Gebäudetechnik

4Berufsuntergruppe

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