Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Gebäudetechnik, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und leiten die Wartung, Instandhaltung und Reparatur betriebs- und gebäudetechnischer Einrichtungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Wartung von Geräten, Maschinen, Anlagen und Installationen sicherstellen, gegebenenfalls Instandsetzung, Umrüstung und Umbau veranlassen, anspruchsvolle Arbeiten selbst durchführen
● Mitarbeiter/innen fachlich anleiten und Aufgaben verteilen
● Konzepte für die Instandhaltung der betreuten Anlagen entwickeln, verbessern und einführen
● technische Weiterentwicklungen umsetzen sowie Neuankäufe organisieren
● benötigtes Material, Bau- und Ersatzteile disponieren, den Einsatz planen und die Erhaltung der Betriebs-bereitschaft gewährleisten, dabei Kostenpläne und -entwicklung überwachen
● Arbeitsprozesse optimieren bzw. Optimierungsvorschläge ausarbeiten
● die wirtschaftliche Energieversorgung der betreuten Gebäudetechnik sicherstellen
● Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Industriemeister/in – Gebäudetechnik
Leitende/r Haustechniker/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Gebäudesystemtechniker/in (34103)
Ingenieur/in – Gebäudetechnik/Facility Management (34104)
Elektrotechnikermeister/in (26393)
Betriebsmanager/in – Sanitär- und Heizungstechnik (34293)