Inhalt:
Angehörige dieser Berufe planen und entwerfen Anlagen der Kältetechnik, fertigen diese in Werkstätten an, montieren sie vor Ort, nehmen sie in Betrieb und führen regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zudem erarbeiten sie Forschungsstudien zur Optimierung kältetechnischer Anlagen unter Berücksichtigung umwelttechnischer und wirtschaftlicher Aspekte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Anlagen der Kälte- und Klimatechnik, z. B. auf Grundlage von Kältebedarfsrechnungen, planen und dimensionieren
Spezifikationen, Skizzen und Pläne, z. B. Schalt- und Stromlaufpläne, anfertigen und interpretieren
Bauteile und Anlagen fertigen, Komponenten zusammenbauen, elektrische bzw. elektronische Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen einbauen und einstellen
Anlagen auf die fachgerechte Ausführung überprüfen, z. B. Dichtheitsprüfungen durchführen sowie die einzelnen Funktionen kontrollieren
regelmäßige Wartungsarbeiten durchführen, Reparaturen veranlassen bzw. durchführen
Kältemittel sachgerecht handhaben und Altstoffe nach Vorschrift entsorgen
Kunden und Kundinnen beraten, z. B. über Produkte der Kältetechnik, technische Neuerungen und Möglichkeiten des Energiesparens informieren
Richtlinien und Standards für die Konstruktion von kältetechnischen Anlagen entwerfen und durchsetzen
Kontrollsysteme festlegen zur Sicherstellung störungsfreier Anlagen der Kältetechnik unter Beachtung von Sicherheit und Umweltschutz
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
34232 Berufe in der Kältetechnik – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
34233 Berufe in der Kältetechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
34234 Berufe in der Kältetechnik – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
3331 Berufe in der Isolierung
3421 Berufe in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik