Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




3439 Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben bei der Ver- und Entsorgung, wie z. B. der Wasserver- und -entsorgung, der Gas- oder Fernwärmeversorgung sowie beim Sammeln, Aufbereiten und Wiederverwerten von Abfällen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Bau von Anlagen und Systemen für die Ver- und Entsorgung, z. B. Klärwerke oder Kanäle, planen, die Bauausführung und den Betrieb leiten und überwachen 


Ver- und Entsorgungsbetriebe, z. B. Städtereinigung, Abfallverbrennung oder Wassergewinnung, leiten und koordinieren, Mitarbeiter/innen einteilen und fachlich anleiten 


Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Aspekten planen und verbessern 


über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von Geräten und Anlagen entscheiden und die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten überwachen 


Betriebsabläufe dokumentieren, z. B. in Kläranlagen Betriebsprotokolle mit Daten zu Schmutzmengen und Analysewerten der verschiedenen Reinigungsstufen führen 


Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen überprüfen und ihre Umsetzung durchsetzen 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


34393 Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung
Nicht einzubeziehende Positionen:


3419 Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik


3429 Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik


4229 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik
SchlüsselTitel
3419Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik
3429Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
4229Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Ver- und Entsorgung

4Berufsuntergruppe

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