Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben bei der Ver- und Entsorgung, wie z. B. der Wasserver- und -entsorgung, der Gas- oder Fernwärmeversorgung sowie beim Sammeln, Aufbereiten und Wiederverwerten von Abfällen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
den Bau von Anlagen und Systemen für die Ver- und Entsorgung, z. B. Klärwerke oder Kanäle, planen, die Bauausführung und den Betrieb leiten und überwachen
Ver- und Entsorgungsbetriebe, z. B. Städtereinigung, Abfallverbrennung oder Wassergewinnung, leiten und koordinieren, Mitarbeiter/innen einteilen und fachlich anleiten
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Aspekten planen und verbessern
über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von Geräten und Anlagen entscheiden und die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten überwachen
Betriebsabläufe dokumentieren, z. B. in Kläranlagen Betriebsprotokolle mit Daten zu Schmutzmengen und Analysewerten der verschiedenen Reinigungsstufen führen
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen überprüfen und ihre Umsetzung durchsetzen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
34393 Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung
Nicht einzubeziehende Positionen:
3419 Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik
3429 Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
4229 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik