Diese Klasse umfasst: – Betrieb von Stromerzeugungsanlagen; dazu zählen fossilthermische Kraftwerke, Kernkraft-, Gasturbinen- und Dieselkraftwerke sowie mit erneuerbaren Energieträgern (Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie) betriebene Kraftwerke
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erzeugung von Elektrizität durch das Verbrennen von Abfällen (s. 38.21.0)
Elektrizitätserzeugung