Diese Unterklasse umfasst: – Behandlung von Abwässern (aus Haushalten, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, aus Schwimmbecken usw.) durch physikalische, chemische und biologische Verfahren wie Verdünnen, Sieben, Filtern, Absetzverfahren usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Dekontaminierung von Oberflächen- und Grundwasser am Ort der Verschmutzung (s. 39.00.0) – Reinigen von Entwässerungsrohren in Gebäuden und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden (s. 43.22.0)
Betrieb von Kläranlagen