Diese Unterklasse umfasst die Sammlung von (festen und nicht festen) gefährlichen Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies kann die Ermittlung, Behandlung, Verpackung und Kennzeichnung von Abfällen zum Zwecke des Transports beinhalten.
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammlung gefährlicher Abfälle, z. B.
● Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten
● Farben und Lacke
● Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel oder Reinigungsmittel
● biogefährliche Abfälle
● radioaktive Abfälle
● Altbatterien usw.
– Betrieb von Umladestationen für Sondermüll
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sammlung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.11.0)
– Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22.0)
– Sanierung und Säuberung von kontaminierten Gebäuden, Bergwerksstandorten, Böden und Grundwasser (z. B. Asbestbeseitigung) (s. 39.00.0)