Diese Unterklasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester) gefährlicher Abfälle mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle – Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden oder toten Tieren und von kontaminierten Abfällen – Verbrennung gefährlicher Abfälle – umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken – Behandlung, Beseitigung und Lagerung radioaktiver Abfälle, einschließlich: ● Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern ● Umhüllung und Vorbehandlung von radioaktiven Abfällen zum Zwecke ihrer Lagerung
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (s. 20.13.0) – Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (z. B. Verbrennung von Hausmüll) (s. 38.21.0) – Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Verringerung der Toxizität von Giftstoffen (s. 39.00.0)
Behandlung u.Beseit. gefährlicher Abfälle
Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle