Diese Unterklasse umfasst: – Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren – Dekontaminierung von Industrieanlagen oder -standorten, einschließlich Nuklearanlagen und -standorten – Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien – Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser – Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw., einschließlich Erarbeitung und Durchführung von Sanierungsplänen zur Entfernung, Zerstörung, Eindämmung oder sonstigen Verminderung von Schadstoffen in Gebäuden – sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.61.0) – Reinigen von Wasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 36.00.1 und 36.00.2) – Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2) – Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21.0) – Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22.0) – Kehren und Reinigen von Straßen usw. (s. 81.29.9)
Beseitigung v.Umwelt- verschm.u.sonst.Entsorg.
Beseitigung v.Umweltverschm.u.sonst.Entsorg.
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung