Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




414 Physik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Erforschung unbelebter Natur, untersuchen Eigenschaften von Materialien und Werkstoffen, entwickeln und betreuen technische Anwendungen auf der Basis physikalischen Wissens.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


physikalische Experimente durchführen und diese auswerten, Gesetzmäßigkeiten der unbelebten Natur erkennen und in mathematische Formeln und Modelle fassen 


physikalisch-technische Verfahren und Geräte, z. B. Computertomografen, Röntgengeräte, Beschleuniger und Lasersysteme für die medizinische Diagnose und Therapie, entwickeln 


Werkstoffe auf ihre Bestandteile, Eigenschaften und mögliche Schadstoffbelastungen untersuchen 


physikalische Forschungsergebnisse in technische Anwendungen und Produkte umsetzen, Forschungsprojekte planen, konzipieren und durchführen, Forschungsaufträge akquirieren 


leitende Aufgaben in Produktions- oder Forschungseinrichtungen übernehmen, Gutachter- und Sachverständigenaufgaben für physikalische Fragestellungen wahrnehmen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


4140 Berufe in der Physik (ohne Spezialisierung)


4141 Berufe im physikalisch-technischen Laboratorium


4142 Berufe in der Werkstofftechnik


4143 Berufe in der Baustoffprüfung


4148 Berufe in der Physik (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)


4149 Aufsichts- und Führungskräfte – Physik
Nicht einzubeziehende Positionen:


262 Energietechnik
SchlüsselTitel
262Energietechnik

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Physik

3Berufsgruppe

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