Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Brücken, auch für Hochstraßen – Bau von Tunneln
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Montage von Beleuchtungen und elektrischen Signalanlagen (s. 43.21.0) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1) – Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)
Brücken- und Tunnelbau