Diese Unterklasse umfasst den Bau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und von Fernmeldeleitungen sowie den Bau der damit untrennbar verbundenen Gebäude und Bauwerke. Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Tiefbauwerken für: ● Strom- und Kommunikationsleitungsnetze (innerstädtische und über Land) ● Kraftwerke
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Installation von gewerblichen Maschinen und Ausrüstungen (s. 33.20.0) – Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 71.12.1)
Kabelnetzleitungstiefbau