Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




4229 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Umweltschutztechnik. Sie planen und steuern alle durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten, z. B. die Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerungsstätten und Lüftungsanlagen, und beaufsichtigen die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter/innen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten im Kehrbezirk planen und steuern und das Kehrbuch führen 


Schornsteine und Feuerstätten, Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen kehren und reinigen 


Anlagen auf Betriebs- und Feuersicherheit prüfen, Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen durchführen und deren Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit überprüfen 


bei Erstellung von Emissionskatastern (Verzeichnissen) mitwirken 


bei Rohbau- und Gebrauchsabnahme von Kaminen und Feuerungsanlagen mitwirken, heizungstechnische Anlagen auf Entsprechung der Energieeinsparverordnung prüfen 


Kunden und Kundinnen über feuerungstechnische und baurechtliche Fragen beraten, Gebäudeenergieausweise für Hauseigentümer/innen ausstellen 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen 


gesetzliche Regelungen anwenden, z. B. in den Bereichen Immissionsschutz, Zivilschutz und Baurecht
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


42293 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


3439 Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung
SchlüsselTitel
3439Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Umweltschutztechnik

4Berufsuntergruppe

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