Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Umweltschutztechnik. Sie planen und steuern alle durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten, z. B. die Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerungsstätten und Lüftungsanlagen, und beaufsichtigen die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter/innen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten im Kehrbezirk planen und steuern und das Kehrbuch führen
Schornsteine und Feuerstätten, Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen kehren und reinigen
Anlagen auf Betriebs- und Feuersicherheit prüfen, Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen durchführen und deren Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit überprüfen
bei Erstellung von Emissionskatastern (Verzeichnissen) mitwirken
bei Rohbau- und Gebrauchsabnahme von Kaminen und Feuerungsanlagen mitwirken, heizungstechnische Anlagen auf Entsprechung der Energieeinsparverordnung prüfen
Kunden und Kundinnen über feuerungstechnische und baurechtliche Fragen beraten, Gebäudeenergieausweise für Hauseigentümer/innen ausstellen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
gesetzliche Regelungen anwenden, z. B. in den Bereichen Immissionsschutz, Zivilschutz und Baurecht
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
42293 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
3439 Aufsichtskräfte – Ver- und Entsorgung