Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Schrott und sonstigen Altmaterialien und Reststoffen für die Rückgewinnung, einschließlich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie z. B. Kraftwagen, Datenverarbeitungsgeräte, Fernseh- und anderen Geräte, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, Verpacken und Neuverpacken, Lagern und Ausliefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren. Dabei haben die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sammlung von Abfällen aus Haushalt, Industrie, Handwerk und Gewerbe (s. Gruppe 38.1)
– Behandlung von Abfällen, nicht zur Weiterverwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren, sondern mit dem Ziel der Beseitigung (s. Gruppe 38.2)
– Verarbeitung von Altmaterialien, Reststoffen usw. zu Sekundärrohstoffen, wenn ein industrieller Verarbeitungsprozess erforderlich ist (die hergestellten Sekundärrohstoffe eignen sich für die direkte Verwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren, sind jedoch kein Endprodukt) (s. Gruppe 38.3)
– Zerlegen von Kraftwagen, Datenverarbeitungsgeräten, Fernseh- und anderen Geräten zur Materialrückgewinnung (s. 38.31.0)
– Schiffsverschrottung (s. 38.31.0)
– Schreddern von Autos usw. mithilfe mechanischer Verfahren (s. 38.32.0)