Diese Unterklasse umfasst: – Personenbeförderung im Schienenfernverkehr – Betrieb von Schlafwagen und Speisewagen als Teil der Tätigkeit eines Bahnunternehmens
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Personenbeförderungsleistungen im Orts- und Nahverkehr (s. 49.31.0) – Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen und damit verbundene Tätigkeiten wie Weichenstellen und Rangieren (s. 52.21.3) – Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr (s. 52.21.4) – Betrieb von Schlafwagen und Speisewagen durch eigenständige Unternehmen (s. 55.90.9 und 56.10.1, 56.10.2, 56.10.3)
Personenbef.i.Eisen- bahnverkehr
Personenbef.i.Eisenbahnverkehr
Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr