Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




51123 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb – komplexe Spezialistentätigkeiten

Inhalt:


Diese Systematikposition umfasst alle Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe sind verantwortlich für die Luft- und Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen sowie die Betriebstüchtigkeit der Betriebs- und Notausrüstung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


kontrollieren der Luft- und Verkehrssicherheit von Fluggeräten sowie Teilen von Fluggeräten, wie Rettungsfallschirmen, Flugmotoren, Luftschrauben oder Geräten der elektronischen Ausrüstung unter Einsatz von prüf- und messtechnischen Hilfsmitteln 


Herstelleranweisungen und einschlägige Standards, Regeln und Normen, wie z. B. Lufttüchtigkeitsanweisungen, kennen und beachten 


Nachprüfen, ob alle beanstandeten Mängel behoben wurden 


die Einzelheiten der durchgeführten Arbeiten dokumentieren 


gewartete Luftgeräte freigeben
Zugeordnete Berufe (Beispiele):


51123-100 Prüfer/in von Luftfahrtgerät / Certifying Staff


51123-102 Luftfahrtgeräteprüfer/in


51123-103 Prüfer/in - Triebwerke


51123-104 Technische/r Flugzeugkontrolleur/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Techniker/in - Luftfahrttechnik(25233)
SchlüsselTitel
25233Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Luftfahrtgeräteprüfer/in
  • Prüfer/in - Triebwerke
  • Prüfer/in von Luftfahrtgerät / Certifying Staff
  • Technische/r Flugzeugkontrolleur/in

Kurztitel

Techn. Luftverkehrsbetrieb - Spezialist

5Berufsgattung

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