Inhalt:
Angehörige dieser Berufe kontrollieren und planen Bauvorhaben im Bahnbereich, Streckenabschnitte oder die Errichtung von Telekommunikations- und Signalanlagen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Gleise und Streckenabschnitte kontrollieren
technische Anlagen der Eisenbahninfrastruktur, z. B. Telekommunikations- und Signalanlagen, überwachen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
Bauten im Bahnwesen abnehmen und zur Nutzung freigeben
die Leistungsfähigkeit bestehender Schienenstrecken prüfen sowie Neu- und Ausbaustrecken des Nah- und Fernverkehrs planen
Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen durchführen, auf ressourcenschonende Trassenführung achten
neue Konzepte des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs entwickeln
Stellungnahmen und Gutachten im Bereich der Eisenbahninfrastruktur verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51222 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
51223 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – komplexe Spezialistentätigkeiten
51224 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
5111 Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb
5152 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs