Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5122 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe kontrollieren und planen Bauvorhaben im Bahnbereich, Streckenabschnitte oder die Errichtung von Telekommunikations- und Signalanlagen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Gleise und Streckenabschnitte kontrollieren 


technische Anlagen der Eisenbahninfrastruktur, z. B. Telekommunikations- und Signalanlagen, überwachen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen 


Bauten im Bahnwesen abnehmen und zur Nutzung freigeben 


die Leistungsfähigkeit bestehender Schienenstrecken prüfen sowie Neu- und Ausbaustrecken des Nah- und Fernverkehrs planen 


Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen durchführen, auf ressourcenschonende Trassenführung achten 


neue Konzepte des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs entwickeln  


Stellungnahmen und Gutachten im Bereich der Eisenbahninfrastruktur verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51222 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


51223 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – komplexe Spezialistentätigkeiten


51224 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5111 Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb


5152 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs
SchlüsselTitel
5111Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb
5152Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Überwach.,Wartung Eisenbahninfrastruktur

4Berufsuntergruppe

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