Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Wasserstraßen- und Brückenwartung, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe halten Brücken instand, bedienen Schleusen und unterstützen dabei, den Verkehrsfluss auf Wasserstraßen sicherzustellen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
an Schleusen einzelnen Schiffen die entsprechenden Schleusenkammern zuteilen und die Reihenfolge für die Schleuseneinfahrt festlegen
Brücken regelmäßig auf ihren Zustand hin kontrollieren und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen
die Schleusenkammern fluten bzw. Wasser ablassen
bei Störungen, Unfällen oder Notfällen Rettungsdienste und die Wasserwacht informieren und die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
potenzielle Gefahren, die den Schiffsverkehr betreffen, abwenden, z. B. die Fahrrinnen mit speziellen Bojen kennzeichnen und ihre Position in regelmäßigen Abständen prüfen
Uferbauwerke wie Buhnen kontrollieren, gegebenenfalls Reparaturmaßnahmen durchführen bzw. organisieren
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
51242-100 Brückenwärter/in
51242-101 Wasserstraßenverkehrswart/in
51242-102 Schleusengehilfe/-gehilfin
51242-103 Schleusenwärter/in
51242-104 Wehrwärter/in
51242-105 Leuchtfeuerwärter/in
51242-108 Kanalwärter/in (nicht Abwasserkanal)
51242-109 Schiffsbrückenaufseher/in
51242-110 Schleusenbeamt(er/in)
51242-111 Schleusenmaschinist/in
51242-113 Schleusenverwalter/in
51242-116 Sperrwerkswärter/in (an Schleusen)
51242-119 Wärter/in - Seezeichendienst
51242-121 Wasserstraßenbetriebsarbeiter/in
51242-122 Leuchtturmwärter/in
51242-123 Lampenwärter/in (Leuchtfeuerwärter/in)
Nicht einzubeziehende Berufe:
Wasserbauer/in(32262)