Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




514 Servicekräfte im Personenverkehr

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe führen Service- und Sicherheitsdienstleistungen im Personenverkehr auf der Straße, Schiene, in der Luft sowie auf dem Wasser aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Kunden und Kundinnen von Verkehrsunternehmen beraten, z. B. Fahrplanauskünfte erteilen, Verkehrsverbindungen ermitteln, Preise für Zusatzleistungen ermitteln 


Fahrkarten ausstellen und kontrollieren 


Passagiere an Bord eines Flugzeugs, Zuges oder Schiffes begrüßen, Plätze zuweisen, Speisen und Getränke servieren und bei der Verstauung des Gepäcks helfen 


Fragen und Beschwerden der Passagiere beantworten 


die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gewährleisten 


in Notfällen oder bei Unfällen adäquate Maßnahmen ergreifen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


5141 Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr


5142 Servicefachkräfte im Luftverkehr


5143 Servicefachkräfte im Schiffsverkehr


5149 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)


5140 Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung)
Nicht einzubeziehende Positionen:


515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs


516 Kaufleute – Verkehr und Logistik
SchlüsselTitel
515Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
516Kaufleute – Verkehr und Logistik

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Servicekräfte im Personenverkehr

3Berufsgruppe

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