Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Servicebereich des Personenverkehrs. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe an Bord eines Flugzeuges, Zuges, Schiffes oder eines sonstigen Verkehrsmittels und leiten ihre Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeuges kontrollieren und sicherstellen
Passagier- und Mannschaftslisten führen
die Fahrausweis- und Ticketkontrolle beaufsichtigen, ggf. Streitigkeiten zwischen Passagieren und Personal schlichten
die Passagiere betreuen und Auskünfte über den Bordbetrieb im Zug, auf dem Schiff oder im Flugzeug erteilen
Bedienungs- und Küchenpersonal an Bord eines Schiffes leiten
Notfallpläne aufstellen und das Krisenmanagement übernehmen, Personal zum richtigen Verhalten anleiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51493 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)
Nicht einzubeziehende Positionen:
5159 Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
5169 Führungskräfte – Verkehr und Logistik (kaufmännischer Bereich)