Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5149 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)

Inhalt:


 Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Servicebereich des Personenverkehrs. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe an Bord eines Flugzeuges, Zuges, Schiffes oder eines sonstigen Verkehrsmittels und leiten ihre Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeuges kontrollieren und sicherstellen 


Passagier- und Mannschaftslisten führen 


die Fahrausweis- und Ticketkontrolle beaufsichtigen, ggf. Streitigkeiten zwischen Passagieren und Personal schlichten 


die Passagiere betreuen und Auskünfte über den Bordbetrieb im Zug, auf dem Schiff oder im Flugzeug erteilen 


Bedienungs- und Küchenpersonal an Bord eines Schiffes leiten 


Notfallpläne aufstellen und das Krisenmanagement übernehmen, Personal zum richtigen Verhalten anleiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51493 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)
Nicht einzubeziehende Positionen:


5159 Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs


5169 Führungskräfte – Verkehr und Logistik (kaufmännischer Bereich)
SchlüsselTitel
5159Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
5169Führungskräfte – Verkehr und Logistik (kaufmännischer Bereich)

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht-Personenverkehr(Servicebereich)

4Berufsuntergruppe

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