Inhalt:
Angehörige dieser Berufe überwachen und steuern den Verkehrsbetrieb bzw. logistische Prozesse. Sie planen und bemessen Verkehrsanlagen und -systeme, um eine bestmögliche Gestaltung der Verkehrsprozesse zu erreichen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Verkehrssysteme auswerten, bemessen, planen und gestalten, z. B. spezielle Techniken zur Verkehrssicherung oder -kommunikation konzipieren
bei der Aufrechterhaltung des technischen Betriebes im Schienenverkehr mitwirken, z. B. rechnergestützte Zugüberwachung durchführen oder elektronische Stellwerke bedienen
die Arbeitsabläufe in Schiffsverkehrsbetrieben planen, z. B. den Einsatz von Kränen, Schleppern und Schuten koordinieren
den Flugbetrieb überwachen, Arbeiten am Boden koordinieren, z. B. das Be- und Entladen sowie Betanken von Flugzeugen, Flughafenbetriebe überwachen, Flugunfälle untersuchen
Qualitätsstandards festlegen und überprüfen, die Einhaltung von Vorschriften und Weisungen kontrollieren, z. B. die Einhaltung internationaler Richtlinien der Schifffahrt überwachen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
5150 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs (ohne Spezialisierung)
5151 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs
5152 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs
5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs
5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs
5158 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
5159 Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
Nicht einzubeziehende Positionen:
511 Technischer Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs
512 Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
516 Kaufleute – Verkehr und Logistik