Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5151 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe steuern, überwachen und dokumentieren den Verkehrsbetrieb im Straßenverkehr und sind für die logistische Ordnung des Personen- und Güterverkehrs verantwortlich.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bestellungen von Transportfahrten entgegennehmen und über Daten- oder Sprechfunk an das Fahrpersonal vermitteln


bei der Planung und Entwicklung von Straßenverkehrssystemen mitwirken 


Verkehrsbeobachtungen mithilfe von z. B. Sensorsystemen durchführen, Daten auswerten und zur verbesserten Verkehrslenkung nutzen 


Fahr-, Tour- und Personaleinsatzpläne mit dem Ziel eines schnellen, kostengünstigen und sicheren Transports konzipieren 


die Fahrwege prüfen, den Betriebsablauf im Personen- und Güterverkehr regeln und überwachen 


technische Unterstützung leisten bei der Identifikation potenzieller Gefahren im Straßenverkehr und Verfahren zur Behebung erarbeiten 


Ausrüstung und Geräte, z. B. Ampelschaltungen, überprüfen und ggf. modifizieren, um einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51512 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


51513 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs – komplexe Spezialistentätigkeiten


51511 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs – Helfer- und Anlerntätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5162 Speditions- und Logistikkaufleute


5163 Straßen- und Schienenverkehrskaufleute
SchlüsselTitel
5162Speditions- und Logistikkaufleute
5163Straßen- und Schienenverkehrskaufleute

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Berufe Überwachung Straßenverkehrsbetr.

4Berufsuntergruppe

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