Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe manövrieren Schiffe auf den Seeschifffahrtstraßen und in den Seehäfen und sorgen in Häfen für Ordnung und Sicherheit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Schiffsführung im Lotsenrevier übernehmen, z. B. den Brückendienst übernehmen, Schiffe durch Seewasserstraßen bzw. in Häfen navigieren 


den Kapitän bzw. die Kapitänin bei der Schiffsführung beraten 


die landseitige Radarberatung durchführen 


die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie nationale und internationale Richtlinien der Schifffahrt sicherstellen 


für Ordnung und Sicherheit in Häfen sorgen, z. B. Schiffen Liegeplätze zuweisen, Kontrollfahrten durchführen 


die Arbeitsabläufe planen, die Mitarbeiter/innen sowie  Arbeitsmittel und Fahrzeuge disponieren, z. B. den Einsatz von Kränen, Schleppern und Schuten koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51543 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb


5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen


5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr
SchlüsselTitel
5113Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb
5241Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen
5242Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Berufe Überwachung Schiffsverkehrsbetr.

4Berufsuntergruppe

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