Inhalt:
Angehörige dieser Berufe manövrieren Schiffe auf den Seeschifffahrtstraßen und in den Seehäfen und sorgen in Häfen für Ordnung und Sicherheit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die Schiffsführung im Lotsenrevier übernehmen, z. B. den Brückendienst übernehmen, Schiffe durch Seewasserstraßen bzw. in Häfen navigieren
den Kapitän bzw. die Kapitänin bei der Schiffsführung beraten
die landseitige Radarberatung durchführen
die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie nationale und internationale Richtlinien der Schifffahrt sicherstellen
für Ordnung und Sicherheit in Häfen sorgen, z. B. Schiffen Liegeplätze zuweisen, Kontrollfahrten durchführen
die Arbeitsabläufe planen, die Mitarbeiter/innen sowie Arbeitsmittel und Fahrzeuge disponieren, z. B. den Einsatz von Kränen, Schleppern und Schuten koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51543 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb
5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen
5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr