Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs. Sie sind für den Betrieb von Fahrzeugen und technischen Einrichtungen sowie die Frachtabwicklung verantwortlich, sorgen für reibungslose Betriebsabläufe und die Instandhaltung von Verkehrsanlagen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Arbeitsabläufe bzw. den Betrieb in Verkehrsunternehmen in organisatorischer und fachlicher Hinsicht planen, leiten und überwachen
die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen überwachen
den Einsatz und die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge und Verkehrsanlagen sicherstellen,
Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- oder Schiffsverkehr kontrollieren
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen, Wagen und Anlagen, z. B. leit- und sicherungstechnischen Bahnanlagen, veranlassen und überwachen
das Budget verwalten, Mitarbeiter/innen führen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen planen und veranlassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51593 Aufsichtskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
51594 Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
Nicht einzubeziehende Positionen:
5119 Aufsichtskräfte – Technischer Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr
5129 Aufsichtskräfte – Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
5149 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)
5169 Führungskräfte – Verkehr und Logistik (kaufmännischer Bereich)