Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5161 Verkehrskaufleute

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe verkaufen Transport- oder Beförderungsleistungen, planen Routen und organisieren und koordinieren die Geschäftsaktivitäten in Unternehmen der Verkehrswirtschaft.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Entwicklung von Zielen, Strategien und Plänen zur Erreichung von Kundenzufriedenheit und einem effizienten Einsatz der Ressourcen von Unternehmen im Bereich Transport und Logistik unterstützen und fördern 


Aufträge akquirieren, Angebote ausarbeiten, Frachtraum bzw. Personenbeförderungskapazitäten einkaufen oder reservieren, Tarife berechnen 


Aufzeichnungen zu betrieblichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Passagier- und Frachttransporten führen, Fahr- und Dienstpläne aufstellen, Transportrouten planen 


Arbeitsabläufe und Informationsflüsse analysieren und evaluieren, Organisationskonzepte für Unternehmen des Transport- und Verkehrsgewerbes erarbeiten 


Empfehlungen und Vorschläge erarbeiten, die darauf abzielen, die Effizienz der Geschäftsaktivitäten im Unternehmen zu steigern bzw. organisatorische Probleme zu lösen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51613 Verkehrskaufleute – komplexe Spezialistentätigkeiten


51614 Verkehrskaufleute – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5140 Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung)


5150 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs (ohne Spezialisierung)


6311 Tourismuskaufleute
SchlüsselTitel
5140Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung)
5150Berufe in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs (ohne Spezialisierung)
6311Tourismuskaufleute

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Verkehrskaufleute

4Berufsuntergruppe

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