Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5163 Straßen- und Schienenverkehrskaufleute

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe planen, organisieren und koordinieren Personen- und Gütertransporte des Straßen- und Schienenverkehrs.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Beförderungsleistungen auf Schiene und Straße anbieten und verkaufen 


Transporte und Transportketten im Personen- und Güterverkehr planen, organisieren und überwachen, z. B. die Güterverteilung und Fahrzeugauslastung koordinieren 


Dienst-, Touren- und Routenpläne erstellen, bei der Fahrplanerstellung und -gestaltung mitwirken 


Prozesse in Verkehrsunternehmen planen, organisieren und optimieren, z. B. Transportvorgänge und Frachtabläufe analysieren und optimieren 


Reklamationen bearbeiten, Versicherungsfragen klären
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51632 Straßen- und Schienenverkehrskaufleute – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


51633 Straßen- und Schienenverkehrskaufleute – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5141 Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr


5151 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs


5152 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs
SchlüsselTitel
5141Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr
5151Berufe in der Überwachung und Steuerung des Straßenverkehrsbetriebs
5152Berufe in der Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs

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Kurztitel

Straßen- und Schienenverkehrskaufleute

4Berufsuntergruppe

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