Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5220 Triebfahrzeugführer/innen im Eisenbahnverkehr (ohne Spezialisierung)

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe führen Lokomotiven und Triebfahrzeuge im Nah- und Fernverkehr und transportieren Personen sowie Güter oder sie fahren als Begleiter/innen im Führerstand mit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Abfahrtsbereitschaft von Zügen herstellen und prüfen, Fehlerursachen, z. B. an Antrieb, Laufwerk, Bremsen oder Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen, auffinden 


Zugfahrten durchführen, dabei insbesondere die Anhängelasten berücksichtigen und die Sicherheitseinrichtungen bedienen 


besondere Regelungen beim Transport von Gefahrgut und anderen außergewöhnlichen Gütern anwenden 


bei Abweichungen vom Regelbetrieb bzw. bei Störungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z. B. Notrufe absetzen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


52202 Triebfahrzeugführer/innen im Eisenbahnverkehr (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5213 Bus- und Straßenbahnfahrer/innen
SchlüsselTitel
5213Bus- und Straßenbahnfahrer/innen

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr(oS)

4Berufsuntergruppe

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