Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen und damit verbundene Tätigkeiten wie Weichenstellen und Rangieren
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr (s. 52.21.4)
Verkehrswege f. Schienenfahrzeuge
Verkehrswege f.Schienenfahrzeuge
Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge