Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Kanälen, Schleusen, Schiffshebewerken usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Frachtumschlag (s. 52.24.0) – Betrieb von Yachthäfen (s. 93.29.0)
Wasserstraßen
Betrieb von Wasserstraßen