Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Flugzeugführung, deren Tätigkeiten einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen und ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Angehörige dieser Berufe sind befähigt, als Verkehrsflugzeugführer und -führerinnen Großflugzeuge zu steuern.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Informationen, unter anderem über Wetterbedingungen und Gegebenheiten des Zielflughafens, einholen
für den Flug relevante Daten koordinieren, die Flugroute festlegen und den Treibstoffbedarf berechnen
die vorgeschriebenen Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Anweisungen an die Besatzung geben, Arbeitsabläufe koordinieren
Flüge durchführen, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren, z. T. im Instrumentenflug
per Sprechfunk mit der Flugsicherung Kontakt halten, die Anweisungen der Flugsicherung befolgen
Flüge dokumentieren, z. B. Berichte über Flugverlauf, Besonderheiten oder aufgetretene Mängel erstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
52314-102 Kapitän/in (Ziviler Flugverkehr)
52314-103 Kommandant/in (Ziviler Luftverkehr)
52314-104 Flugkapitän/in
52314-107 Testpilot/in
52314-108 Verkehrsflugzeugführer/in (ATPL (A))
52314-109 Flugzeugführer/in
52314-110 Linienflugzeugführer/in
52314-111 Pilot/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Checkkapitän/in(52384)
Chefpilot/in(51594)