Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




525 Bau- und Transportgeräteführung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe bedienen Transportgeräte, wie z. B. Gabelstapler, Baumaschinen für den Hoch-, Erd- und Tiefbau sowie den Straßenbau oder land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -anlagen planen und überwachen 


Erdbewegungsarbeiten durchführen, z. B. Baggern, Graben, Bohren oder Verladen 


land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Geräte und Anlagen sowie Krananlagen aller Art bedienen, z. B. Traktoren, Harvester, Bau-, Dreh-, Mobil- und Autokräne bedienen 


Maschinen warten und pflegen, einfache Reparaturen ausführen 


Kraft- und Schmierstoffe oder Hydrauliköle kontrollieren und nachfüllen 


bei Betriebsstörungen geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz anderer Mitarbeiter/innen treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


5251 Führer/innen von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen


5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen


5253 Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen


5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
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Kurztitel

Bau- und Transportgeräteführung

3Berufsgruppe

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