Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5314 Berufe in der Badeaufsicht

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe beaufsichtigen den Badebetrieb in Frei- oder Hallenbädern, betreuen die Badegäste und überwachen die technischen Anlagen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Badegäste in allen Aufsichtsbereichen beobachten, bei Fehlverhalten von Badegästen eingreifen, in Not geratene Badegäste retten und ggf. erste Hilfe leisten 


für die Einhaltung der Badeordnung sorgen, Badezeiten kontrollieren 


die Bädertechnik bedienen und die technischen Betriebsfunktionen überwachen, Wasseraufbereitungsanlagen kontrollieren und bedienen 


Gebäude, Außen- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräte pflegen, Raum-, Flächen- und Gerätedesinfektion und andere Reinigungsarbeiten durchführen 


Maßnahmen zur Überwinterung der Badeanlagen und zur Eröffnung der Freibadsaison treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


53142 Berufe in der Badeaufsicht – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

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Kurztitel

Berufe in der Badeaufsicht

4Berufsuntergruppe

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