Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




5333 Berufe in der Lebensmittelkontrolle

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe prüfen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung die hygienischen Bedingungen und die Einhaltung der Gesetzes- und Hygienevorschriften in der Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Fleisch und anderen Lebens-mitteln sowie von Kosmetika.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● in Betrieben die Hygienevorschriften überwachen, planmäßige Routinekontrollen sowie außerplanmäßige Probenentnahmen durchführen
● die Kennzeichnung und die Handelsklassen der Lebensmittel prüfen
● Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie des Tabakgesetzes hinsichtlich einer Abweichung von der Norm sensorisch prüfen
● physikalische und chemische Prüfungen vornehmen, z.B. pH-Wert-Bestimmungen und Temperaturmessungen
● Ordnungsverfügungen erlassen und Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr einleiten
● bei der Untersuchung von Fleischsendungen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mitwirken
● die Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen von Betrieben über die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und sonstigen Vorschriften beraten
● Kontrollergebnisse dokumentieren, Berichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
53332 Berufe in der Lebensmittelkontrolle – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
53333 Berufe in der Lebensmittelkontrolle – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
2915 Nahrungsmittel- und Getränkekoster/innen
SchlüsselTitel
2915Nahrungsmittel- und Getränkekoster/innen

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Berufe in der Lebensmittelkontrolle

4Berufsuntergruppe

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