Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




55.10.3 Gasthöfe

Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer an und verfügen neben dem – auch für Passanten zugänglichen – Gastraum in der Regel nicht über weitere Aufenthaltsräume.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)
SchlüsselTitel
68Grundstücks- und Wohnungswesen

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Autobahnrasthäuser, als Gasthöfe betrieben
  • Beherbergungsstätten (Gasthöfe)
  • Berghütten, als Gasthöfe betrieben
  • Gastgewerbe (Gasthöfe)
  • Gasthöfe
  • Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb
  • Gästehäuser
  • Hotellerie (Gasthöfe)
  • Hütten, als Gasthöfe betrieben
  • Landgasthöfe
  • Motels, als Gasthöfe betrieben
  • Rasthäuser, als Gasthöfe betrieben

Kurztitel

Gasthöfe

Mitteltitel

Gasthöfe

Langtitel

Gasthöfe

5Unterklasse

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