Diese Unterklasse umfasst: – kurzzeitige Beherbergung auf Campingplätzen, Caravanparks und Freizeitcamps sowie Camps für Fischer und Jäger – Bereitstellung von Stellplätzen und Einrichtungen für Wohnmobile – Betrieb von Schutzhütten oder einfachen Biwakeinrichtungen für das Aufstellen von Zelten oder das Ausbreiten von Schlafsäcken
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen (s. 52.21.9) – Berghütten und Jugendherbergen (s. 55.20.4)
Campingplätze