Diese Unterklasse umfasst: – Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters)
Privatquartiere