Diese Unterklasse umfasst: – Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit oder ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird: ● Würstchenstände u. ä. Fast-Food-Einrichtungen ● Imbissstuben, -ständen und -wagen – Zubereitung von Speisen in Marktständen – Betrieb von Imbissstuben u. Ä. in Verkehrsmitteln, soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Automatenverkauf (s. 47.99.9) – Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis (s. 56.29.0)
Imbissstuben u.Ä.
Imbissstuben u. Ä.