Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschließlich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung: ● Software für Betriebssysteme ● berufliche und andere Anwendungssoftware
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Software (s. 18.20.0) – Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software (s. 47.41.0) – Verlegen von Computerspielen (s. 58.21.0) – Herstellung von Software ohne Verlegen (einschließlich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt im Lohnauftrag) (s. 62.01.9) – Online-Bereitstellung von Software zur Nutzung (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 63.11.0)
Verlegen v.sonst. Software
Verlegen v.sonst.Software
Verlegen von sonstiger Software