Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




6329 Aufsichts- und Führungskräfte – Hotellerie

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Hotelgewerbe. Sie betreuen Gäste, koordinieren den Ablauf zwischen den einzelnen Bereichen, übernehmen Kostenkontrolle und Strategieentwicklung und entwickeln neue Angebote.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Schullandheim-, Herbergs-, Pensions- oder Hotelbetriebsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren, koordinieren und steuern 


Reinigungspersonal einteilen und die Arbeitsdurchführung überwachen, Dienst- und Urlaubspläne erstellen 


Aktivitäten in den Bereichen Reservierung, Rezeption, Zimmerservice und Haushaltsführung leiten und beaufsichtigen 


Lebensmittel und Einrichtungsgegenstände einkaufen bzw. Buchhaltungs- und Einkaufsaktivitäten überwachen, Art und Umfang von Investitionen bestimmen, das Budget planen und verwalten 


einschlägige rechtliche Regelungen beachten, z. B. Einhaltung der Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Unfallverhütung und Arbeitszeitordnung überwachen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


63293 Aufsichtskräfte – Hotellerie


63294 Führungskräfte – Hotellerie
Nicht einzubeziehende Positionen:


6319 Führungskräfte – Tourismus und Sport


6339 Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie
SchlüsselTitel
6319Führungskräfte – Tourismus und Sport
6339Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Hotellerie

4Berufsuntergruppe

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