Diese Unterklasse umfasst: – abgesehen von wenigen Ausnahmen kommunale Einrichtungen, deren Gewährträger Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz und mittelfristige Kreditgeschäft. – Zentralinstitute (Landesbanken) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Sparkassen. Die Landesbanken dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bausparkassen (s. 64.19.6) – Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1) – Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
Kreditinstitute d. Sparkassensektors
Kreditinstitute d.Sparkassensektors
Kreditinstitute des Sparkassensektors