Diese Unterklasse umfasst: – den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossene Institute, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Spar- und Kreditbanken, Beamtenbanken, Bankvereine, Vereinsbanken.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1) – Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
Kreditinstitute d. Genossenschaftssektors
Kreditinstitute d.Genossenschaftssektors
Kreditinstitute des Genossenschaftssektors